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Gemeinsames freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der RAS Beteiligungs GmbH, der SGW-Immo-GmbH und der LSW GmbH an die Aktionäre der home24 SE
Disclaimer – Rechtliche Hinweise
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der RAS Beteiligungs GmbH, der SGW-Immo-GmbH und der LSW GmbH (die "Bieterinnen") zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der home24 SE nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") (das "Angebot") vorgesehen ist.
Aktionäre der home24 SE (die "Gesellschaft") werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme auf dieser Seite zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Angebot enthalten.
Auf dieser Internetseite finden Sie die am 11. November 2022 veröffentlichte Angebotsunterlage, die die Bestimmungen und Bedingungen des Angebots detailliert enthält, die Veröffentlichung der Entscheidungen der Bieterinnen vom 5. und 28. Oktober 2022 zur Abgabe des Angebots gemäß §§ 29 Abs. 1, 34, 10 Abs. 1 und 3 WpÜG, die Veröffentlichung von Bekanntmachungen gemäß § 23 WpÜG sowie Pressemitteilungen und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 11. November 2022 gestattet. Sämtliche auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere jener des WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG‑Angebotsverordnung). Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer nach deutschem Recht gegründeten Europäischen Aktiengesellschaft (societas europaea) und unterliegt gemäß Art. 9 Abs. 1 SE-VO den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Angebot war nicht Gegenstand eines Prüf‑ oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Aktionäre der Gesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") werden darauf hingewiesen, dass das Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wurde, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier‑II‑Ausnahme. Diese sog. Tier-II-Ausnahme ermöglicht einem Bieter die Beachtung bestimmter materieller und formeller Regelungen des Exchange Act hinsichtlich der Durchführung eines Angebotes durch Einhaltung der jeweiligen nationalen gesetzlichen Anforderungen und befreit den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Anforderungen. Daher unterliegt das Angebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Angebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf Aktionäre der Gesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Für Aktionäre der Gesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich bei der Gesellschaft um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die in einem Handelsregister der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Gesellschaft haben. Es ist für Aktionäre der Gesellschaft daher unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen Gesetze des Landes ihres eigenen Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Gesellschaft ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder sonstige Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und andere mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen von Dritten nicht in Ländern veröffentlicht, versendet, verteilt oder sonst wie verbreitet werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterinnen haben die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder sonstige Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage oder andere mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder sonst wie verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit in‑ und ausländischen Rechtsvorschriften.
Ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots. Die weiteren auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und Unterlagen stellen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Sie beinhalten oder bezwecken ebenso wenig die Abgabe einer Zusicherung oder die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterinnen. Die Bestimmungen und Bedingungen des Angebots können von den auf dieser Internetseite beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Die Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sind ausschließlich in der am 11. November 2022 veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten. Die Bieterinnen behalten sich eine Änderung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.
Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.